Die Fair Wear Foundation ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation (NPO), die es sich zum Ziel gesetzt hat, in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Fabriken die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Textilindustrie zu verbessern.
Die Grundlage der Zusammenarbeit mit den Herstellern bildet der Code of Labour Practices – 8 Arbeitsnormen bilden den Kern dieses Codex. Die Mitglieder der FWF müssen diese in ihren Unternehmen umsetzen und regelmässig prüfen lassen, um ihre Produkte mit dem FWF-Zertifikat kennzeichnen zu dürfen. Die FWF kontrolliert die Fortschritte der Mitglieder, berät diese, steuert Know-how bei, pflegt einen ständigen Dialog mit der Textilindustrie und stärkt somit auch die Effizienz und Wirksamkeit der Prozesse.
Code of Labour Practices
Der Code of Labour Practices basiert auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im folgenden ein auszugsweiser Überblick über die 8 Kernarbeitsnormen (Mehr Infos: ILO-Arbeits- und Sozialstandards):
Freie Wahl der Beschäftigung
Nach ILO Übereinkommen 29 und 105: Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957 und Zwangsarbeit, 1930.
Umfasst Zwangsarbeit, Sklaven- oder Gefängnisarbeit.
Keine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Nach ILO Übereinkommen 100 und 111: Gleichheit des Entgelts, 1951 und Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958
Anstellungs- und Lohnpolitik, Zugang zu Fortbildung, Mitarbeiter Förderpolitik, Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Ruhestand und alle anderen Aspekte des Arbeitsverhältnisses basieren auf dem Grundsatz der Chancengleichheit, unabhängig von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Nationalität, soziale Herkunft, Einschränkungen oder Behinderungen.
Abschaffung der Kinderarbeit
Nach ILO Übereinkommen 138.
Keine Ausbeutung durch Kinderarbeit. Das Mindestalter darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung oder Arbeit, die wegen ihrer Art oder der Verhältnisse, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit der Jugendlichen gefährlich ist, darf nicht unter 18 Jahren liegen.
Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen
Nach ILO Übereinkommen 87 und 98: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948 und Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949.
Das Rech aller Arbeitnehmer, Gewerkschaften beizutreten oder zu gründen. Entwicklung und Anwendung von Verfahren fördern, durch die Arbeitgeber oder Organisationen von Arbeitgebern einerseits und Organisationen von Arbeitnehmern andererseits freiwillig über den Abschluß von Gesamtarbeitsverträgen zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen verhandeln können.
Zahlung eines existenzsichernden Lohn
Nach ILO Übereinkommen 26 und 131: Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen, 1928 und Minimum Wage Fixing Convention, 1970
Löhne und Leistungen, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt werden, müssen mindestens die rechtlichen bzw. Branchenmindeststandards erfüllen und stets ausreichend für die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familien sein und darüber hinaus die Möglichkeit für Rücklagen/Ersparnisse bieten. Lohnabzüge für Disziplinarmaßnahmen sind nicht zulässig.
Keine überlangen Arbeitszeiten
Nach ILO Übereinkommen 1: Hours of Work (Industry) Convention, 1919
Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen und Industriestandards entsprechen. Arbeitnehmer dürfen nicht regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten und müssen mindestens einen Tag pro Woche frei haben. Überstunden müssen freiwillig sein, dürfen nicht mehr als 12 Stunden pro Woche betragen, dürfen nicht regelmäßig und immer gefordert werden und sollen mit einem Prämiensatz ausgeglichen werden.
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Nach ILO Übereinkommen 155: Occupational Safety and Health Convention, 1981
Der Arbeitgeber hat für eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung entsprechend den aktuellen Erkenntnissen des Arbeits-und Gesundheitsschutzes zu sorgen. Es müssen wirksame Regeleung zur Unfallvermeidung und zur Minimierung von gesundheitlichen Risiken implementiert werden. Körperliche Misshandlung, Androhungen von körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarverfahren, sexuelle und andere Belästigungen und Einschüchterungen durch den Arbeitgeber sind streng verboten.
Rechtsverbindliches Arbeitsverhältnis
Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern nach Arbeits- oder Sozialversicherungsgesetzen und Vorschriften, die sich aus dem regulären Arbeitsverhältnis ergeben, dürfen nicht durch anderweitige vertragliche Regelungen umgangen werden. Jüngeren Arbeitnehmern soll die Möglichkeit geboten werden, an Fortbildungsprogrammen teilzunehmen.
Broschüre der FWF
We care about
Anmerkungen des Autors
Zu den Informationen oben, hier noch ein paar persönliche Anmerkungen:
Zunächst: Hier gibts die deutsche Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als PDF – weil das alles miteinander zu tun hat.
Manche der zitierten Titel der ILO Übereinkommen sind in deutsch, andere nur in englisch angegeben. Das liegt daran, dass einige ILO Übereinkommen nicht von der BRD ratifiziert wurden und daher kein Quelltext in deutscher Sprache vorliegt.
Die im deutschen, überwiegend aber im englischen vorliegenden Quelltexte sind von mir übertragen und zusammengefasst worden. Das Originalmaterial ist schon wahnsinnig sperrig, langatmig und häufig auch sehr unübersichtlich – viel Bürokratensprech. Um einen kurzen Überblick vermitteln zu können, musste ich ein paar Kompromisse eingehen. Für jene die mehr wissen wollen führen die Links oben im Text im wesentlichen zu den vollständigen Quellen.
An den Jahresangaben sieht man, wie alt manche Konventionen schon sind. Es soll sich jeder selbst eine Meinung darüber bilden, wie zeitgemäß die eine oder andere Konvention noch ist. Das gleiche gilt natürlich im Allgemeinen für die Inhalte im Detail, wie zB. über eine 48 Stundenwoche und 6 Tagewoche. Freilich sind das alles auch Richtlinien, die Obergrenzen fixieren wollen. Es wird auch kritische Meinungen zum Thema Kinderarbeit geben, da es für verschiedene Länder durchaus Befürworter, auch aus dem Bereich von NGOs gibt, da das Verbot von Kinderarbeit auch eine Existenzbedrohung für ganze Familien bedeuten kann.
Dieser Artikel soll die Bemühungen der FWF weitgehend objektiv darstellen. Ich persönlich bin der Meinung, dass diese Bemühungen sehr wertvoll sind und stehe voll und ganz hinter diesem Label.
Ich meine aber auch, dass diese Dinge weiterentwickelt werden müssen, dass es nicht ausreicht, sich zB. für Mindestlöhne in einem fernen Land einzusetzen. Wer arbeitet schon gerne für einen Mindestlohn und wie hoch sind diese dort eigentlich? Mein Traum, den ich leider nicht mehr verwirklicht sehen werde ist, dass irgendwann wirklich alle Menschen so sicher und gut leben können, wie ich es hier in Österreich kann.
Ein kritisches und sozial verantwortliches Konsumverhalten kann man sich nicht mit einem Label erkaufen. So mühsam es auch ist, es erfordert, dass man sich informiert, hinterfragt und letztendlich auch handelt. Im Zweifelsfall empfehle ich, nichts zu kaufen – auch nicht in meinem Shop!
Tom Kaisersberger